Das Netz ist freundlicher und kompetenter mit seinen Auskünften als . . . der Sachbearbeiter einer großen Krankenkasse, an den ich geraten bin.
Dessen Auskunft lief darauf hinaus, daß nur der Hausarzt des Pflegebedürftigen als Koordinationsstelle anzusprechen sei.
Im Internet dagegen fand ich diese Auskunft, aus der ich kurz zitieren möchte:
Pflegeberater
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch einen Pflegeberater. Idealerweise findet der Versicherte einen solchen an einem sogenannten Pflegestützpunkt in seiner Kommune vor. Diese befinden sich zum Teil allerdings noch im Aufbau. Ansprechpartner sind derzeit die Berater bei der jeweiligen Pflegekasse.
Der Pflegeberater erstellt ein individuelles Pflegekonzept. Dabei berät er nicht nur zu Leistungen aus der Pflegekasse, sondern auch zu anderen professionellen und ehrenamtlichen Hilfsmöglichkeiten vor Ort. Er organisiert die Hilfeleistungen und kann sie gegebenenfalls auch überwachen. Er unterstützt auch bei der Organisation der Finanzierung. Wenn nötig, nimmt er deshalb Kontakt mit den Sozialhilfeträgern auf.
Quelle: biallo.de
Und hier ist die amtliche Seite unseres Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflegeberatung:
"Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung."
- Auch die weiteren Ausführungen dieser Seite sind recht informativ!
~ ~ ~
Übrigens . . .
Die zuständige Pflegekasse ist immer eine der Krankenkasse angegliederte Abteilung, der der Pflegling angehört. (Deren Finanzmanagement muß nur strikt getrennt von den Krankenkassenkosten gehalten werden.)
Netzgärtner Kurt
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